Tödliche Gnade und blutige Buße
Buchbesprechung zu:
“Verbrecher, Opfer, Heilige. Eine Geschichte des Tötens
von Peter Schuster
erschienen im Klett-Cotta Verlag 2015 (Abgefasst 2014)
Sola Scriptura. Sola Gratia. Sola Fides. Solus Christus. Soli Deo Gloria.
Allein die Schrift. Allein die Gnade. Allein der Glaube. Allein Christus. Allein Gott die Ehre.
Es ist kein Zufall, dass ich die Kerngedanken der Reformation an den Anfang dieses Textes stelle, denn genau diese sind es, die laut dem vorliegenden Buch einen Bruch und Wandel im Vollzug und der Durchführung der Todesstrafe während des 16. Jahrhunderts mitbewirkt haben. In diesem Sinne ist „Verbrecher, Opfer, Heilige“ wohl die von mir zufällig passend gewählte Lektüre zum diesjährigen Reformationstag. Doch zurück zum Anfang, nämlich dem Untertitel des Buches.
Die Wahl des Untertitels „Eine Geschichte des Tötens“ ist insofern irreführend, als dass uns hier nicht eine lange Kette von Methoden und Formen des Mordens und Umbringens aus der gesamten Menschheitsgeschichte präsentiert wird. Es geht um einen mehr oder weniger konkreten Zeitraum, nämlich den Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit. Dabei wird auch nur eine besondere Form des Tötens beleuchtet, die heutzutage ja noch nicht überall aus der Mode gekommen ist. Es geht um das staatliche Töten, das Verbringen eines Menschen vom Leben zum Tode durch die ausgeübte staatliche Gewalt, das Recht einer Herrschaft, Obrigkeit oder Regierung, über das Leben und Sterben der einzelnen Untertanen und Bürger zu urteilen.
Natürlich werden dem blutgierigen Sensationsleser gleich zu Anfang zwei möglichst drastische Fälle von Hinrichtungen präsentiert, garniert mit einem zeitgenössischen Reisebericht, der überall Leichen sieht. Wer nach den Schilderungen des Ausweidens bei lebendigem Leibe noch tapfer weiter liest, dem dämmert, dass das Buch ja doch in eine vernünftige Richtung will. Spätestens, wenn einem Verräter das eigene Herz aus der Brust geschnitten und ihm damit auf das „Maul“ geschlagen wird, dämmert dem einigermaßen gebildeten Leser, dass hier etwas lauert, dem es sich lohnt auf den Grund zu gehen. Hinrichtung ist belehrende Bildsprache für die Zuschauer. Das ist gute mittelalterliche Tradition.
Von einem Bruch mit genau dieser Tradition spricht das Buch und bringt ihn in Verbindung mit den sich verbreitenden Gedanken der Reformation. Immerhin ist Luther selbst ein recht glühender Verfechter der Rechtmäßigkeit von Todesurteilen gewesen, wie er überhaupt einige große Gedanken hatte, die uns Heutigen bei aller rührseligen und kulturbeflissenen Reformationsfreudigkeit auch säuerlich aufstoßen. Wie kann ein Mann, der die Rettung durch den Glauben in Christus allein durch Gnade betont und heiß und eifrig predigt, so wunderbar simpel von der Richtigkeit der Todesstrafe überzeugt sein? Das sind Fragen, die sich dem milde gestimmten, zivilisierten, gebildeten Europäer einfach stellen müssen, weil er die Selbstverständlichkeit von Blutgerichten und den damit verbundenen Traditionen nicht mehr kennt.
Da das Buch eine ungeheure Bandbreite von Themen abzudecken versucht, gerät sein eigentliches Anliegen leider etwas in den Hintergrund. Es werden viele, interessante Tendenzen angesprochen, europaweit wird in Quellen und Statistiken hineingeschnuppert. Das berühmte Tagebuch des Nürnberger Scharfrichters Meister Franz wird ebenso bemüht wie die Aufzeichnungen des protestantischen Seelsorgers Hagedorn, der die Verurteilten in Nürnberg bis zu ihrer Tötung seelsorgerlich begleitete. Rechnungsbücher werden gewälzt, zeitgenössische Reiseberichte bemüht, Ratgeberschriften für Geistliche, die zum Tode Verurteilte betreuen usw. „Verbrecher, Opfer, Heilige“ ist so etwas wie ein Anfang. Das Buch weist in eine Richtung, aber es kommt vorerst nur zu leicht zaghaften Schlüssen und vermutet Tendenzen, die aufgrund der schwierigen Quellenlage nicht eindeutig nachzuweisen sind. Insofern ist Schusters Abhandlung ein wertvoller Wegweiser und lässt Fachleute und Interessierte auf weitere Forschungen und Erkenntnisse hoffen.
Da es müßig ist, den gesamten Inhalt des Buches zusammenzufassen, will ich mich tatsächlich auf seine Kernaussage konzentrieren, dass die Reformation gewisse Änderungen im Strafrechtssystem und in der Durchführung und Häufigkeit von Hinrichtungen mitbewirkt hat. Ich halte mich dabei an zwei der anfangs zitierten Kerngedanken der Reformation.
SOLA SCRIPTURA
Die Besinnung auf die Heilige Schrift und ihre konkreten Inhalte hat auch eine Besinnung auf die darin enthaltenen, insbesondere alttestamentarischen Aussagen zu Verbrechen und deren verdienter Strafe bewirkt. Waren und sind es vor allem Diebstähle und Raubdelikte, die bei Wiederholungen und besonderer Schwere unweigerlich zum Galgen oder Schwert führten, kommt jetzt eine neue Note dazu. Es werden auch vermehrt Frauen hingerichtet. Das hängt mit einer strengeren Auslegung der Bibelpassagen bezüglich der Sexualmoral zusammen. Gerade auch in protestantischen Gebieten wurde die Betonung noch einmal stärker auf den Wert der Familie und die Heiligkeit der Ehe gelegt. Die Strafen für sexuelle Vergehen betrafen gesellschaftlich bedingt vor allem viele Frauen, die in Abhängigkeitsverhältnissen standen. Nicht etwa der Gutsherr und sein Sohn, die beide ihre Magd missbrauchten, wurden bestraft. Nein, man tötete die Frau, da sie mit zwei Männern zugleich Verkehr hatte, die natürlich nichts voneinander gewusst haben. Mit der Reformation kommen also verstärkt Delikte die Sexualmoral betreffend vor die Blutgerichte und es fallen vermehrt Frauen der Justiz zum Opfer.
SOLA GRATIA
Besonders treffend ist meiner Meinung nach die Einschätzung, dass die reformatorische Auslegung von Gnade und Buße einen Wandel in der Durchführung von Hinrichtungen bewirkt hat. Zuvor war jedem Delikt eine entsprechende Strafe beigeordnet. Das hatte wenig mit biblischen oder theologischen Begründungen zu tun, sondern war in der Tradition verankert. Woher diese Traditionen kommen und inwieweit sie mit sogenanntem „germanischem Recht“ in Zusammenhang stehen ist zweifelhaft und kann nicht eindeutig nachgewiesen werden. Was jedoch einleuchtet, ist die Tatsache, dass einer entsprechenden üblen Tat auch eine angemessene Buße auferlegt ist. Ein Dieb wurde gehängt, ein Mörder gerädert, ein Ketzer verbrannt. Besonders die Strafe des Räderns veranschaulicht diesen Gedanken. Wenn dem Delinquenten Stück für Stück die Gliedmaßen zertrümmert werden, dann sind seine Qualen die auferlegte Buße für die begangenen Taten. Das Erleiden der Todesstrafe gehört zum notwendigen Erlösungswerk für die Seele.
Im Zuge der Reformation erschien eine derartige Buße nicht mehr nötig. Allein die Gnade Gottes und das Erlösungswerk des Christus befreit von den Sünden und rettet die Seele. So ist zweierlei zu beobachten. Auf der einen Seite vermehren sich die Todesurteile und ihre unbedingte Durchführung, denn die weltlichen Gerichte werden als von Gott eingesetzt angesehen. Luthers Lehren von der Obrigkeit haben sicher mit dazu beigetragen, diesen Gedanken zu verfestigen. Weltliche Gerichte üben Gottes Willen aus und darum ist ihre Macht über Leben und Tod anzuerkennen. Pauls berühmte Worte, dass die Obrigkeit zu Recht das Schwert trägt und damit nach Gottes Willen straft, werden oft bemüht. Sola Scriptura. Auch hier erweist sich die Berufung auf die Schrift als Rechtfertigung für die Todesstrafe.
Eine zweite Tendenz ist jedoch ebenso interessant. Da die Buße nicht mehr nötig ist, werden gefällte Todesurteile zunehmend abgemildert. Es ist nicht mehr nötig, den Verurteilten leiden zu lassen, da ja Christus für ihn gelitten hat. Zu Verbrennende werden vorher erwürgt, zu Rädernde mit einem gezielten Schlag auf den Hals getötet usw. Auch die Art des Todes ist nicht mehr so festgelegt. Zunehmend greift man auf das Richten mit dem Schwert zurück. Wenn ein geübter Henker das Schwert auf den Hals des Verurteilten sausen lässt, dann ist das ein schneller Tod ohne allzu viel Spektakel. Blutig genug zur Abschreckung und kurz genug für eine ordentliche, ungestörte Durchführung.
Das Spektakel bleibt dennoch wichtig. War und ist längere Zeit in katholischen Gegenden der „Arme-Sünder-Zug“ zum Galgen noch ein Abbild des Leidens und Sterbens Jesu, so ist es jetzt wichtig, dass der Verurteilte „christlich“ stirbt. Das bedeutet, er oder sie hat im günstigsten Fall die Schuld gestanden, bereut und nimmt den Tod als verdient an, um ordentlich und aufrecht zu sterben. Hinrichtungen geraten zunehmend zu mahnenden und erbaulichen Gottesdiensten und brutale Seelsorger sind an dieser Inszenierung erheblich beteiligt. Das öffnete natürlich auch Tor und Tür für erzwungene und abgepresste Geständnisse, die nicht der Wahrheit entsprachen. Hauptsache, der Sünder bekennt und bereut und ist bereit für das Sterben.
Es gibt uns Heutigen Rätsel auch auf, dass es den Menschen damals offenbar an Pietät gemangelt hat. Man ließ die Leichen von Gehängten und Geräderten oft über Wochen, Monate, ja Jahre offen verwesen. Das hat mit dem Glauben an Abschreckung zu tun. Aber es scheint auch so, dass das, was mit dem Leib geschah, nicht wichtig war, einzig die Seele musste gerettet werden. So bleibt auch in der Reformation eine „christliche“ Leibesfeindlichkeit erhalten, die uns jetzt so seltsam erscheint.
Es gibt noch einige, interessante Ansätze in „Verbrecher, Opfer, Heilige“, die jedoch zum Teil nur angerissen werden. So etwa, dass die Übertragung des Rechts der Hochgerichtsbarkeit (also des Blutgerichtes) auf die spätmittelalterlichen Städte, einen Anstieg der Todesurteile bewirkt haben und dass die Emanzipation dieser Städte auch den Rückgang der Wirksamkeit fürstlicher Gnadenerweise gegen Verurteilte bedeutete. Auch die massive Hinrichtung von einfachen, oft sehr jungen Dieben, denen oft gar keine Wahl blieb, als nur auf diese Weise ihren Lebensunterhalt zu fristen, spricht tiefe gesellschaftliche Schwierigkeiten im Umgang mit Armen und Benachteiligten an. Es wird ein Ausblick auf die Entstehung von Zuchthäusern und Gefängnissen in den Städten vorgenommen, der allein eine eigene Betrachtung wert wäre.
Die Lektüre des Buches lohnt sich für Interessierte und Gegner der Todesstrafe in jedem Fall, aber eine Konzentration auf die eigentlichen Themen hätte gut getan. Es bleibt abzuwarten, ob zu dem Gedanken, dass die Reformation an einem Bruch in den tradierten Formen der Blutgerichtsbarkeit beteiligt war, noch weitere Studien durchgeführt und veröffentlicht werden.
Eine wahrhaft fesselnde Lektüre, die den reflektierenden Leser mit einigen Fragen zurücklässt.

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